Gebühren-
verzeichnis
für
Heilpraktiker

 

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Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt so zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStB. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen.

Ausgehen können die Patienten von ca.
€ 40,- bis € 80,- pro Behandlung, je nach Leistung und Dauer der Behandlung.

Die Leistungsträger der gesetzlichen Krankenkassen dürfen aufgrund rechtlicher Bestimmungen nur die Behandlungskosten von Ärzten, Masseuren und Krankengymnasten erstatten, mit denen sie über die Kassenärztliche Vereinigung vertraglich gebunden sind. Nur in Sonderfällen kann nach Einzelprüfung und Attest eines unabhängigen Arztes eine Ausnahmeregelung getroffen werden. Daher müssen gesetzlich krankenversicherte Patienten die Heilpraktikerkosten meist selbst übernehmen oder eine entsprechende private Zusatzversicherung abschliessen.

Der beihilfe- und privatversicherte Patient sollte sich im Vorfeld mit seinem Versicherungsträger in Verbindung setzen um abzuklären, inwieweit dieser die Kosten des Heilpraktikers übernimmt. Die Leistungsträger orientieren sich in der Regel an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985, herausgegeben von der Kooperation Deutscher Heilpraktiker in Bonn.

Seit 1980 Naturheilpraxis Hildegard Lessner
Gerresheimer Landstraße 110, 40627 Düsseldorf-Unterbach, Telefon: (02 11) 20 34 33

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